Beruf und Pflege vereinbaren: Rechte für Eltern
Zwischen Frühdienst, SPZ-Termin und Kita-Anruf zerreißt es viele Eltern von Kindern mit Behinderung. Was kaum jemand weiß: Das deutsche Recht kennt eine ganze Reihe von Ansprüchen, die genau diese Situation abfedern sollen. Sie sind nur verstreut geregelt und werden selten aktiv angeboten. Hier ist der Überblick.
Wenn das Kind akut krank ist
Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V): Gesetzlich versicherte Eltern können sich freistellen lassen, wenn das Kind krank ist und betreut werden muss, mit Lohnersatz durch die Krankenkasse. Der Anspruch gilt pro Elternteil und Kind für eine feste Zahl von Arbeitstagen im Jahr, für Alleinerziehende erhöht. Zwei Besonderheiten sind für euch wichtig:
- Bei Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt die übliche Altersgrenze von zwölf Jahren nicht.
- Für schwerstkranke Kinder mit begrenzter Lebenserwartung besteht ein unbegrenzter Anspruch (§ 45 Abs. 4 SGB V).
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 PflegeZG): In einer akuten Pflegesituation darfst du der Arbeit bis zu zehn Tage fernbleiben, um die Versorgung zu organisieren, in Betrieben jeder Größe. Dafür gibt es das Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, sofern dein Kind einen Pflegegrad hat.
Wenn du länger reduzieren oder aussteigen willst
Pflegezeit (PflegeZG): bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung für die Pflege eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad, in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. Mit Kündigungsschutz ab Ankündigung.
Familienpflegezeit (FPfZG): bis zu 24 Monate Teilzeit mit mindestens 15 Wochenstunden, in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigten. Für die Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Kinder gelten beide Freistellungen auch bei Betreuung außerhalb der eigenen Häuslichkeit, etwa während langer Klinikaufenthalte.
Lohnersatz gibt es hier nicht, aber ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Rechne vorher durch, ob Reduzierung plus Pflegegeld tragfähig ist.
Teilzeitanspruch (TzBfG) und Brückenteilzeit: Unabhängig von der Pflege kannst du in größeren Betrieben Teilzeit verlangen, mit der Brückenteilzeit auch befristet mit Rückkehrrecht. Für viele Familien ist das die flexibelste Dauerlösung.
Was nebenbei für dich läuft
- Rentenpunkte: Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für dich, wenn du mindestens zehn Stunden wöchentlich (auf mindestens zwei Tage verteilt) pflegst und höchstens 30 Stunden erwerbstätig bist. Ein unterschätzter Baustein gegen Altersarmut pflegender Mütter und Väter.
- Steuern: Behindertenpauschbetrag des Kindes auf die Eltern übertragen, gegebenenfalls Pflegepauschbetrag und außergewöhnliche Belastungen. Mehr im Artikel zum Schwerbehindertenausweis.
- Entlastung einkaufen: Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag können Betreuung finanzieren, die dir Arbeitszeit freiräumt.
Der Alltagshebel: Organisation abgeben
Neben den großen Rechtsansprüchen entscheidet oft das Kleine darüber, ob ein Arbeitstag hält: der Anruf aus der Kita, weil die Vertretung nicht weiß, was bei einem Anfall zu tun ist. Die Rückfrage der Schulbegleitung. Das dritte Erklären derselben Sache in einer Woche. Diese Unterbrechungen kannst du reduzieren, indem die wichtigen Infos über dein Kind für alle Berechtigten aktuell abrufbar sind, statt in deinem Kopf und deinem Telefon zu leben. Genau das macht InkluCard: einmal pflegen, gezielt freigeben, Ruhe im Arbeitstag.
Quellen
- § 45 SGB V (Kinderkrankengeld)
- Pflegezeitgesetz (kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit)
- Familienpflegezeitgesetz (Familienpflegezeit, Darlehen)
- § 44 SGB XI (Rentenbeiträge für Pflegepersonen)
- Bundesministerium für Familie: Wege zur Pflege (Überblick und Pflegetelefon)
Häufige Fragen
Wie viele Kinderkrankentage stehen mir zu?
Gesetzlich Versicherte haben pro Kind und Jahr Anspruch auf eine feste Zahl von Kinderkrankengeld-Tagen, Alleinerziehende auf mehr. Bei schwerstkranken Kindern mit begrenzter Lebenserwartung gilt der Anspruch zeitlich unbegrenzt. Die aktuellen Tage nennt deine Krankenkasse.
Kann mein Arbeitgeber Pflegezeit ablehnen?
Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung bis zu zehn Tage gilt in jedem Betrieb. Pflegezeit bis sechs Monate setzt mehr als 15 Beschäftigte voraus, Familienpflegezeit mehr als 25. Innerhalb dieser Grenzen besteht ein Rechtsanspruch, den der Arbeitgeber nicht ablehnen kann.
Bekomme ich Rentenpunkte für die Pflege meines Kindes?
Ja. Pflegst du dein Kind ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen und arbeitest daneben höchstens 30 Stunden, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich. Das beantragst du bei der Pflegekasse deines Kindes.
Gibt es Lohnersatz, wenn ich wegen der Pflege weniger arbeite?
Beim Kinderkrankengeld und beim Pflegeunterstützungsgeld ja. Für Pflegezeit und Familienpflegezeit gibt es keinen Lohnersatz, aber ein zinsloses Darlehen des Bundesamts für Familie. Rechne die Varianten vor einer Entscheidung durch, Beratung hilft.
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