I-Kraft (Integrationskraft)
I-Kraft ist die umgangssprachliche Kurzform für Integrationskraft (auch Inklusionskraft, Integrationsassistenz oder Individualbegleitung). Gemeint ist eine Person, die ein Kind mit Behinderung im Kita- oder Schulalltag individuell begleitet, damit es am Gruppengeschehen teilhaben kann.
Die Aufgaben richten sich nach dem Kind: Unterstützung bei Orientierung und Selbstorganisation, Hilfe bei Kommunikation und sozialen Situationen, Begleitung bei Pflege und Mahlzeiten oder Unterstützung in Überforderungsmomenten. Eine I-Kraft ist keine zweite Erzieherin oder Lehrkraft und übernimmt keine pädagogische Gesamtverantwortung für die Gruppe; sie ist für „ihr” Kind da.
Finanziert wird die I-Kraft in der Regel als Leistung der Eingliederungshilfe: bei körperlicher oder geistiger Behinderung über den Träger der Eingliederungshilfe (§ 112 SGB IX), bei seelischer Behinderung über das Jugendamt (§ 35a SGB VIII). Für die Familie ist sie in der Regel kostenfrei. In der Schule spricht man meist von Schulbegleitung, das Prinzip ist dasselbe.
Je nach Region werden Begleitungen einzeln bewilligt oder im Pool-Modell organisiert, bei dem sich mehrere Kinder Kräfte teilen.
Wie du eine Begleitung beantragst, steht im Artikel Schulbegleitung beantragen.