Inklusive Beschulung
Inklusive Beschulung bedeutet, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam an der allgemeinen Schule lernen, und dass die Schule sich an die Kinder anpasst, nicht umgekehrt. Dazu gehören sonderpädagogische Unterstützung im Unterricht, Nachteilsausgleiche, Assistenz durch eine I-Kraft und barrierefreie Rahmenbedingungen.
Rechtliche Grundlage ist Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat: Er verpflichtet zu einem inklusiven Bildungssystem. Die Umsetzung ist Ländersache und fällt sehr unterschiedlich aus. In den meisten Bundesländern können Eltern zwischen der allgemeinen Schule und der Förderschule wählen; Details und Grenzen regeln die jeweiligen Schulgesetze.
Voraussetzung für zusätzliche Ressourcen ist meist die förmliche Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (je nach Land auch „Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot” genannt), mit Förderschwerpunkten wie Lernen, Sprache, geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Hören, Sehen oder emotional-soziale Entwicklung.
In der Praxis steht und fällt Inklusion mit den Ressourcen der konkreten Schule: Stunden der Sonderpädagogik, Erfahrung des Kollegiums, Räume, Haltung. Für Eltern lohnt deshalb der genaue Blick auf die einzelne Schule, mehr als auf die Schulform-Debatte.
Wie der Einstieg gelingt, beschreibt der Artikel Inklusive Einschulung.