Pool-Modell

Beim Pool-Modell (auch Poollösung oder Budgetlösung) werden Schulbegleitungen nicht mehr einzeln pro Kind bewilligt. Stattdessen arbeitet an einer Schule oder Kita ein fester „Pool” von Assistenzkräften, die mehrere Kinder mit Unterstützungsbedarf gemeinsam begleiten. Träger der Eingliederungshilfe und Schulträger vereinbaren dafür meist ein Gesamtbudget mit einem Anbieter.

Mögliche Vorteile: weniger Erwachsene im Klassenraum, verlässliche Vertretung bei Krankheit, feste Teams, die die Schule gut kennen, und weniger Stigmatisierung, weil keine Kraft sichtbar „an einem Kind klebt”. Gut umgesetzt kann ein Pool Kinder sogar unabhängiger machen.

Die Kritik: Der individuelle Rechtsanspruch des einzelnen Kindes darf im Pool nicht verwässern. Wenn drei Kräfte für sieben Kinder zuständig sind, entscheidet die Ausstattung darüber, ob jedes Kind bekommt, was ihm zusteht. Sozialgerichte haben mehrfach betont, dass der individuelle Bedarf maßgeblich bleibt.

Für Eltern heißt das: Das Pool-Modell kann gut funktionieren, aber der Bescheid deines Kindes sollte den individuellen Bedarf konkret benennen (Umfang, Qualifikation, Situationen). Prüfe, ob die reale Betreuung dem entspricht, und melde Lücken schriftlich beim Kostenträger. Ein Pool ist Organisation, kein Ersatz für den Anspruch deines Kindes.

Mehr zum Verfahren im Artikel Schulbegleitung beantragen.